1. Reproduktionsgenehmigungen werden nur aufgrund von schriftlichen Anfragen vor der Veröffentlichung erteilt. Verspätete Anfragen stellen den Nutzer nicht von Schadensersatzansprüchen frei.
  2. Die Mindestgebühr für eine Rechtevergabe beträgt EUR 30,–.
  3. Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Genehmigungsdatum erteilt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt generell nur für eine einmalige und in der Genehmigung bezeichnete Nutzung; Nebenrechte werden nicht mitübertragen.
  5. Nachauflagen über die genehmigte Auflage hinaus bedürfen einer erneuten Genehmigung, die bei Büchern nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Wird für den Nach- und Weiterdruck über die genehmigte Auflage hinaus keine Genehmigung eingeholt, entfällt jede in den Tarifen vorgesehene Rabattierung. Der durch die Urheberrechtsverletzung entstehende Schaden wird pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das tarifliche Nutzungsentgelt abgerechnet.
  6. Der Rechte-Erwerber ist verpflichtet, bei jeder Reproduktion in einem Copyright-Vermerk auf das ARCHIV KLAUS WAGENBACH BERLIN hinzuweisen. Auch bei Sammelvermerken muss die Zuordnung unmissverständlich sein. Bei unterlassener Urhebernennung wird der durch die Verletzung entstandene Schaden pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das tarifliche Nutzungsentgelt abgerechnet.
  7. Von jedem Werk, in dem Veröffentlichungen erfolgen, ist mindestens ein vollständiges Belegexemplar zu liefern. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. wenn die Zahl der honorarpflichtigen Abbildungen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ladenpreis steht, kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
  8. Ungenehmigte Reproduktionen sowie ungenehmigte Nachauflagen stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. Der dadurch entstandene Schaden wird pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das tarifliche Nutzungsentgelt abgerechnet.
  9. Jede Nutzung auf dem Umschlag bedingt einen Aufschlag in Höhe von 200%, wenn nicht bei den einzelnen Nutzungsarten ein anderer Prozentsatz vorgesehen ist. Die Mindestgebühr für eine Titelnutzung
    beträgt EUR 250,-.
  10. Alle Tarife verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7%)

 

 

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